Deutsch Français
Sprache: 
 

Behandlungsjournal

 

Haltende von Klauentieren müssen ein Verzeichnis der vorhandenen Tiere führen! 

Es ist eine Bestandsliste (Tierverzeichnis) zu führen und alle Ein-/Abgänge unverzüglich darin

ein- bzw. auszutragen. Diese Vorschriften gelten auch für Hobbybetriebe! 

 

Behandlungsjournal und Inventarliste für Tierarzneimittel

Seit der Inkrafttretung der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) gilt die erweiterte Aufzeichnungspflicht für fast alle Tierarzneimittel, die beim Nutztier angewendet werden.

 

Aufgrund der Nachweis- und Aufbewahrungspflicht von 3 Jahren ist es wichtig, dass Behandlungsjournal und Inventarliste TAM korrekt ausgefüllt und zusammen mit den Tier- und Bestandslisten aufbewahrt werden! 


Tiere markieren

Doppelkennzeichnung von Schafen, geboren ab dem 1. Januar 2020: 

  • - 1 konventionelle Ohrmarke und
    - 1 elektronische Ohrmarke

Nachmarkierung von Schafen, geboren vor dem 1. Januar 2020:
Schafe, geboren vor dem 1. Januar 2020 müssen bis am 31. Dezember 2022 mit einer elektronischen Ohrmarke nachmarkiert werden. Verlassen die Tiere die Tierhaltung vor dem 31. Dezember 2022, müssen sie vor dem Verstellen nachmarkiert werden.

Bestehende Ohrmarken am Lager beim Tierhalter können weiterhin verwendet werden. Die entsprechende zusätzliche (elektronische) Ohrmarke kann unter www.agate.ch bestellt werden. Es können keine Ohrmarken zurückgesendet werden.


Registrieren des Betriebes bei der TVD

Sie sind Neuzüchter und haben noch keine TVD-Betriebs-Nummer?

Im untenstehenden Link finden Sie die für Ihren Kanton zuständigen Stellen.

Bitte informieren Sie sich dort, wie Sie zu Ihrer Betriebsnummer kommen und wie Sie Ihre TVD-Betriebs-Nummer beantragen können.

Kontakte der kantonalen Ämter  


Schafe halten

Wer Schafe hält, muss über deren Bedürfnisse und Verhaltensweise Bescheid wissen!

Die Tierhaltenden sind verantwortlich dafür, dass Tierschutzvorschriften eingehalten werden und die Tiere gesund bleiben.

Wer mehr als 10 Schafe oder Ziegen, jedoch weniger als 10 Grossvieheinheiten hält, aber keine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hat, muss einen Sachkundenachweis vorlegen. Personen, die am 1. September 2008 bereits als Haustierhalter oder Haustierhalterin erfasst waren, müssen die  Ausbildung nicht nachholen. Der Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer BKG bietet regelmässig Kurse zur Erlangung des Sachkundenachweises an.

 

Es gelten die Vorschriften des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/nutztierhaltung/schafe.html 


Klauenpflege beim Schaf

Gesunde Klauen sind eine der Grundvoraussetzungen für gesunde und leistungsstarke Tiere. Die regelmässige Klauenpflege ist deshalb von grösster Wichtigkeit.

 

Die Klauen des Schafes wachsen pro Monat ca. 3-5 mm, die Klauen der Hinterfüsse wachsen stärker als die der Vorderen. Je nach Abnutzung der Klauen müssen diese in kürzeren oder längeren Abständen kontrolliert bzw. gekürzt werden. Wie oft das Klauenschneiden notwendig ist, hängt vom Untergrund ab, auf dem sich die Schafe aufhalten. Auf weichen Untergründen wie bei der Stallhaltung auf Stroh oder ähnlicher Einstreu, werden die Klauen kaum abgenutzt. Deshalb ist eine häufigere Klauenpflege notwendig. Auf harten Untergründen wie Steinen oder im Gebirge, nutzen sich die Klauen viel mehr ab und die Abstände des Zurückschneidens verlängern sich.

 

Im Frühling und im Herbst jeweils 3 bis 4 Wochen vor dem ersten Weidegang bzw. dem Einstallen, müssen die Klauen der Schafe kontrolliert, gepflegt und zurückgeschnitten werden. Dazwischen ist eine regelmässige ca. zweimonatliche Kontrolle des Klauenwachstums, oder wenn ein Schaf Anzeichen für Schmerzen zeigt, unumgänglich.

 

Bei gesunden und sauberen Klauen werden nur die Tragränder bis auf die Sohlenhöhe zurückgeschnitten.

Klauen richtig schneiden  (Quelle: OFM)

Klauenpflege beim Schaf  (Quelle LZSG Rheinhof, Salez)


Schafe scheren

Schafe müssen gemäss Tierschutzbestimmungen mindestens einmal im Jahr geschoren werden. Idealerweise geschieht das im Frühjahr, wenn die Temperaturen wieder steigen, denn die Schafschur stellt auch für ausgewachsene Schafe zu jeder Zeit einen Klimaschock dar. Schafe sind nach der Schur empfindlich gegen Kälte und Sonneneinstrahlung, so dass auf einen geeigneten Witterungsschutz geachtet werden muss. Bei Schafen, die dauernd im Freien gehalten werden, muss die Schur so erfolgen, dass die Dicke des Vlieses an die Witterungsverhältnisse angepasst ist.

Werden Schafe über den Winter eingestallt, müssen sie auch im Herbst geschoren werden, da sie sonst im warmen Stall schwitzen. 


Tiertransporte

Die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) hat unter Mitwirkung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) eine Vollzugshilfe für Tiertransporte erstellt.  Tiertransport Vorschriften

 


Grossraubtierpräsenz aus der Sicht der Schafhaltung

Eine Publikation des Schweizerischen Schafzuchtverbandes SSZV über die Problematik der Grossraubtierpräsenz in der Schweiz. 

 

Die Problematik aus der Sicht der Schafhaltung


 

 

Jakobschaf Schweiz / Impressum / Kontakt / Datenschutz